Länderanleihe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Länderobligation; Schuldverschreibung bzw. Schuldbuchforderung (Wertrechtsanleihe), die von den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland als Einmalemission ausgegeben wird. Länderanleihen zählen zu den öffentlichen Anleihen. Wie bei den Bundeswertpapieren werden keine Urkunden erstellt, sondern es erfolgt eine Eintragung ins Landesschuldbuch (öffentliches Register). Es sind vorwiegend gesamtfällige Anleihen. Sie haben jährliche Zinstermine (Coupontermine). Für die Zulassung zum amtlichen (Börsen-)Handel an den Wertpapierbörsen besteht kein Prospektzwang; ein Zulassungsverfahren ist nicht erforderlich. Die Anleihen sind mündelsicher (Mündelsicherheit) und deckungsstockfähig (Deckungsstockfähigkeit).
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