Kontenplan
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Systematische Aufstellung sämtlicher Konten eines Unternehmens, i.d.R. abgeleitet aus dem Kontenrahmen, der für die einzelnen Wirtschaftszweige ausgearbeitet wird.
2. Unterscheidung vom Kontenrahmen: Während der Kontenrahmen das allgemeine Ordnungsgerüst für die mögliche Gruppierung der Konten in den Buchhaltungen eines Wirtschaftsbereiches ist, werden die daraus benötigten, unternehmensbezogenen Konten in einem besonderen Kontenplan festgehalten. Der Kontenplan stellt also den individuellen Organisationsplan der Buchführung des einzelnen Unternehmens dar.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Liquiditätsstatus
Matching Principle
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
Zinsmarge
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
internes Rechnungswesen
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