Bankakzept
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. von einem erstklassigen Kunden auf eine Bank im Rahmen eines Akzeptkredits gezogener Wechsel, den diese zumeist selbst diskontiert (Diskontgeschäft). An die Kreditleihe schließt sich dann unmittelbar das Geldleihgeschäft (Geldleihe) an. Bankakzepte können jedoch, wie jedes andere Akzept auch, bei einer anderen Bank zum Diskont ein- oder an einen Gläubiger weitergereicht werden.
2. Ein zur Beschaffung liquider Mittel begebenes Bankakzept wird auch als Finanzakzept bezeichnet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode Aktiv-Passiv-Methode Avalkredit Credit Linked Notes CreditMetrics (CM) Darlehenskonto Deckungsregister Ertragswertmethode Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt Financial-Leasing Finanzierung Individualkredit Kapitalstruktur Kredit-Rating Operating-Leasing SCHUFA-Klausel Schuldscheindarlehen Sicherheitenpool Sicherungsschein Wholesale Banking
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