Bankakzept
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. von einem erstklassigen Kunden auf eine Bank im Rahmen eines Akzeptkredits gezogener Wechsel, den diese zumeist selbst diskontiert (Diskontgeschäft). An die Kreditleihe schließt sich dann unmittelbar das Geldleihgeschäft (Geldleihe) an. Bankakzepte können jedoch, wie jedes andere Akzept auch, bei einer anderen Bank zum Diskont ein- oder an einen Gläubiger weitergereicht werden.
2. Ein zur Beschaffung liquider Mittel begebenes Bankakzept wird auch als Finanzakzept bezeichnet.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode Aktiv-Passiv-Methode Ausschließlichkeitserklärung Avalkredit CIRR-Kredite Credit Linked Notes CreditMetrics (CM) Darlehenskonto Ertragswertmethode Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt Financial-Leasing Finanzierung Individualkredit Kapitalstruktur Kredit-Rating Operating-Leasing SCHUFA-Klausel Schuldscheindarlehen Sicherheitenpool Wholesale Banking
eingehend
Bankakzept
ausgehend