Grundgeschäftserklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine Grundgeschäftserklärung hatten die Kreditinstitute der Deutschen Bundesbank bei der Rediskontierung von Bankakzepten, Debitorenziehungen und Exporttratten abzugeben. Sie beinhaltete, dass der Wechsel ein Handelswechsel sei und insbesondere nicht der Finanzierung von Investitionen oder der Verflüssigung eingefrorener Kundenforderungen diente.
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