Grundgeschäftserklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine Grundgeschäftserklärung hatten die Kreditinstitute der Deutschen Bundesbank bei der Rediskontierung von Bankakzepten, Debitorenziehungen und Exporttratten abzugeben. Sie beinhaltete, dass der Wechsel ein Handelswechsel sei und insbesondere nicht der Finanzierung von Investitionen oder der Verflüssigung eingefrorener Kundenforderungen diente.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Ausschließlichkeitserklärung
Avalkredit
CIRR-Kredite
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Sale-and-Lease-Back
Schuldscheindarlehen
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