SSM-Verordnung
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„Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank“.
Die SSM-Verordnung bildet die rechtliche Grundlage für den die erste Säule der Europäischen Bankenunion darstellenden Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), welcher am 4.11.2014 seine Arbeit aufgenommen hat. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf diejenigen Institute, die ihren Sitz in Staaten der Euro-Zone („teilnehmende Mitgliedstaaten“) haben oder deren Sitzstaat im Rahmen einer freiwilligen Teilnahme (sog. Opt-in) dem SSM angehört. Die Verordnung überträgt materiell rechtlich jegliche Aufsichtskompetenzen auf die Europäische Zentralbank (EZB). Daneben ist die EZB in letzter Instanz dafür zuständig, Banken zum Geschäftsbetrieb zuzulassen oder ihnen die Erlaubnis zum Betreiben von Geschäften zu entziehen. Insbesondere enthält die SSM-Verordnung Regeln über die Zusammenarbeit der EZB mit anderen europäischen und nationalen Behörden zur Sicherung einer funktionierenden Aufsichtspraxis. So beaufsichtigt die EZB selbst in sogenannten Joint Supervisory Teams (JST) lediglich die ca. 120 größten Institute im Euroraum und überlässt die Beaufsichtigung der restlichen Institute weiterhin den nationalen Aufsichtsbehörden. Weiterhin enthält die SSM-Verordnung Regeln zu den Befugnissen der EZB sowie zu den organisatorischen Grundsätzen – wie beispielsweise zu den von der EZB zu erhebenden Aufsichtsgebühren – des SSM.