Restschuldversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Risikoversicherung mit fallender Versicherungssumme zur Sicherung der Restschuld von Tilgungsdarlehen (Hypotheken- oder Bauspardarlehen, Ratenkrediten im Konsumentenkreditgeschäft) bei Tod oder Berufsunfähigkeit des Schuldners. Die Versicherungssumme passt sich permanent der Restschuld des Darlehens an. Die Prämie wird auf Basis der Restschuld berechnet; sie wird bei Ratenkrediten im Voraus bei Abschluss des Darlehens- und Versicherungsvertrags bezahlt. Die Versicherungsdauer beträgt maximal 35 Jahre. Bei Tod oder Berufsunfähigkeit tritt bezüglich der Restschuld die Versicherungsgesellschaft ein.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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