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Bausparen

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: kollektives Selbsthilfesystem mit dem Ziel der Wohnungsbaufinanzierung. In einem geschlossenen Finanzierungssystem durchlaufen Bausparer eine Anspar- und eine Darlehensphase im Rahmen eines Vertrags (Bausparvertrag). In der ersten Phase sammeln Bausparer bei ihrer Bausparkasse Bauspareinlagen an, aus denen ihnen in der zweiten dann Wohnungsbaukredite zur Verfügung gestellt werden. Mit Ansparung eines Bausparguthabens erwirbt der einzelne Bausparer einen Anspruch gegenüber der Bausparkasse auf ein später zu gewährendes Bauspardarlehen mit günstigem und über die gesamte Laufzeit festem Zinssatz.

    2. Grundidee des Bausparens - Beispiel: Wenn 10 Bauwillige nach Wohneigentum streben, dessen Erstellung 100.000 Euro kostet und jeder der Bauwilligen jährlich 10.000 Euro sparen kann, so würde jeder 10 Jahre benötigen, um sich den Wohneigentumswunsch erfüllen zu können. Schließen sich die Bauwilligen in einem Kollektiv zusammen, so kann der Erste bereits nach einem Jahr sein Haus bauen, indem er die Sparvolumina der anderen 9 mit hinzunimmt. Im zweiten Jahr kann dann der Zweite bauen, wobei sich seine Finanzierungsmittel zusammensetzen aus 9 Sparraten und einer Tilgungsrate des Bauherrn, der schon im ersten Jahr sein Bauvorhaben realisieren konnte. Auf diese Weise kommen alle Beteiligten viel früher zu ihrem Ziel (nach durchschnittlich 5,5 Jahren), als wenn jeder für sich allein die erforderlichen Mittel angespart hätte.

    3. Bedeutung des Bausparens für die Wohnungsfinanzierung: Bausparen ist ein Instrument zur Umwandlung von Geld- in Sachvermögen. Seit 1945 haben deutsche Bausparkassen mehr als 13 Mio. Wohnungen mitfinanziert und mehr als 1 Billion Euro für Neubau von Wohnungen, Erwerb gebrauchter Wohnungen, für Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie für Um- und Ausbauten und Erwerb von Bauland ausgezahlt. Darüber hinaus liegen die Stärken des Bausparens für den Wohnungsbau v.a. in folgenden Bereichen:
    Als Hilfe zur Selbsthilfe schafft Bausparen einen Anreiz zu privater Eigeninitiative; dadurch wird der Staat bei der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum entlastet.
    Das Bausparen trägt durch die kontinuierliche Zurverfügungstellung von Finanzierungsmitteln zur Verstetigung der Baukonjunktur bei. Es sichert dadurch Arbeitsplätze und dämpft übermäßige Preissprünge.
    Mit Bausparen gebildetes Wohneigentum ist eine wichtige Säule für die Altersversorgung. Miet- und steuerfreies Wohnen in einem entschuldeten Eigenheim trägt dazu bei, die Lücke zwischen dem früheren Einkommen und der staatlichen Altersversorgung zu schließen.

    4. Staatliche Förderung des Bausparens: In Deutschland wird Bausparen durch Gewährung von Wohnungsbauprämien nach dem Wohnungsbauprämien-Gesetz und durch Zahlung von Arbeitnehmer-Sparzulagen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) gefördert (Bausparförderung).

    5. Rechtsgrundlagen: Bausparkassengesetz (BauSparkG), Bausparkassenverordnung (BauSparkV).

    6. Weiterentwicklungen: Das Bausparen ist im Laufe der Jahre zunehmend flexibilisiert worden. So werden u.a. Bauspartarife angeboten, bei denen die Gutschrift der Sparzinsen wie bei einem Zerobond (Nullcoupon-Anleihe) erst am Ende der Sparphase erfolgt und bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens als Disagio einbehalten wird. Diese Tarife sind insbesondere für Kunden interessant, deren Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen. Andere Tarife verzichten auf feste Bausparsummen. Der Kunde legt bei Abschluss des Vertrages lediglich die Höhe seiner Sparleistungen fest und bestimmt damit den späteren Darlehensrahmen.
    Durch Kombination des Bausparens mit einem Vorfinanzierungs-Kredit können zudem Finanzierungen angeboten werden, die eine konstante monatliche Belastung über eine Gesamtlaufzeit von 20-30 Jahren gewährleisten.
    Bausparverträge werden schließlich auch ohne persönliche Beratungsleistung angeboten, können bei Information über Internet dann zu günstigeren Konditionen abgeschlossen werden.

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