Vorratsbausparvertrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bausparvertrag, der nicht für einen eigenen Finanzierungszweck der abschließenden Person, sondern zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung durch einen Dritten abgeschlossen wird. Vorratsbausparverträge werden v.a. mit Banken zwecks späterer Aufteilung und Übertragung der Teilverträge an deren Kunden abgeschlossen. Aus Sicht des Dritten liegt eine „wartezeitfreie” Finanzierung mit Bausparmitteln vor.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts Besserungsschein Depot A Dokumentenakkreditiv Dokumenteninkasso Eigengesellschaft Grandfathering Kerninflation Konnossement Konnossement, Arten MaComp Negoziierung Quantitative Easing Selbstorganschaft Tapering Umsatzsteuer bei Kreditinstituten Zahlungsbedingungen im Außenhandel akzessorische Kreditsicherheit taper tantrum öffentliches Register
eingehend
Vorratsbausparvertrag
ausgehend