Direkt zum Inhalt

Vorratsbausparvertrag

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bausparvertrag, der nicht für einen eigenen Finanzierungszweck der abschließenden Person, sondern zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung durch einen Dritten abgeschlossen wird. Vorratsbausparverträge werden v.a. mit Banken zwecks späterer Aufteilung und Übertragung der Teilverträge an deren Kunden abgeschlossen. Aus Sicht des Dritten liegt eine „wartezeitfreie” Finanzierung mit Bausparmitteln vor.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Vorratsbausparvertrag"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Vorratsbausparvertrag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vorratsbausparvertrag-62425 node62425 Vorratsbausparvertrag node56107 Bausparvertrag node62425->node56107 node56102 Bausparkassen node56107->node56102 node61402 Sondersparformen node61402->node56107 node60655 private Altersvorsorge node60655->node56107
    Mindmap Vorratsbausparvertrag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vorratsbausparvertrag-62425 node62425 Vorratsbausparvertrag node56107 Bausparvertrag node62425->node56107

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete