Korrespondenzbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditinstitut, mit dem eine Bank bzw. Sparkasse ständig in Geschäftsverbindung steht. Die Korrespondenzbanken dienen der Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs und des Dokumentengeschäftes. Inlandsbanken unterhalten i.d.R. bei Auslandsbanken Konten (Bankkonto) in deren Landeswährung oder in Euro, und Auslandsbanken unterhalten bei inländischen Kreditinstituten Konten in Euro.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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