Interbankkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankkonto, das für ein anderes Kreditinstitut geführt oder bei einem anderen Kreditinstitut unterhalten wird (Konto für die Bankenkundschaft). Interbankkonten sind Kontokorrentkonten, Termingeldkonten und Depotkonten, auf denen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Geschäften zwischen Kreditinstituten (Interbankleistungen) erfasst werden. Für das kontoführende Kreditinstitut ist das Konto ein Lorokonto, für das kontounterhaltende Kreditinstitut ein Nostrokonto.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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Interbankkonto
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