Nostrokonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nicht mehr übliche Bezeichnung für ein Konto, das auf Initiative eines Kreditinstituts bei einem anderen Kreditinstitut eingerichtet wird und über das sowohl Geldanlagen (Nostroguthaben) als auch Geldaufnahmen (Nostroverbindlichkeiten, aufgenommene Gelder [und Darlehen]) abgewickelt werden. Aus der Sicht des kontoführenden anderen Kreditinstituts entsteht ein Lorokonto, welches die Originalrechnung darstellt, während das Nostrokonto nur die Gegenrechnung spiegelbildlich angibt (Interbankkonto).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
eingehend
Nostrokonto
ausgehend