Immobilienaktie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aktie von Unternehmen, deren Geschäftszweck in erster Linie auf die Verwaltung und (Weiter-) Entwicklung von Immobilien ausgerichtet ist. Deutsche Immobilienaktiengesellschaften können entweder als herkömmliche Aktiengesellschaft organisiert sein oder als sog. Real Estate Investment Trust (REIT). Ein nach deutschem REIT-Gesetz organisierter REIT (G-REIT) ist eine zwingend börsennotierte Aktiengesellschaft. Außerdem muss ein G-REIT mind. 90 Prozent des Jahresüberschusses ausschütten, wofür er im Gegenzug von der Körperschaftsteuer befreit ist. Zudem gelten zusätzliche Anforderungen an das Geschäftsmodell, die Bilanzrelationen und die Aktionärsstruktur.
Vgl. auch Immobilienfonds.
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Aktie
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