Girosammelverwahrung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelverwahrung von Wertpapiere i.S. des DepotG bei einer Wertpapiersammelbank im Sinne des § 1 III DepotG. Die Girosammelverwahrung stellt die gängigste Form der Wertpapierverwahrung dar. Der zentrale Sammelverwahrer in Deutschland ist die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 5 bis 9a DepotG.
Vgl. auch Depotgesetz, Depotverwaltung, Depot, Depotgeschäft, Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anlageklasse Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF) Coupon Depot B Depotgeschäft Exchange-Traded Derivatives (ETD) Fail to deliver Investmentvermögen Mantel Marktgerechtigkeitskontrolle Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Sammelurkunde Sonderverwahrung Sperrdepot Verwahrstelle Verwahrstück Verwahrung Wertpapierdarlehen geschlossenes Depot offenes Depot
eingehend
Girosammelverwahrung
ausgehend
eingehend
Girosammelverwahrung
ausgehend