einstweilige Verfügung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Zivilprozess vorgesehene Form des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO). Eine einstweilige Verfügung soll entweder eine vorläufige Regelung treffen oder den Rechtsfrieden sichern; sie kommt nur bei Ansprüchen in Betracht, die nicht aus einer Geldforderung entspringen. Im Wege der einstweiligen Verfügung kann z.B. der Leasinggeber die Nutzung eines Leasingobjektes nach gekündigtem Leasingvertrag untersagen, wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt weiter nutzt und die Nutzung das Leasingobjekt gefährdet (Leasing).
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Interne Verweise
Drittschuldnererklärung Insolvenz Insolvenzverfahren, Beendigung Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut Insolvenzverwalter Massearmut Masseverbindlichkeiten Pfändung in Bankkonten Pfändung von Geldforderungen Pfändung von beweglichen Sachen Pfändungspfandrecht Sequestration Vollstreckungstitel Vorpfändung Zwangsversteigerungsvermerk Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung, Verfahren geringstes Gebot inkongruente Deckung kongruente Deckung
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