einstweilige Verfügung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Zivilprozess vorgesehene Form des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO). Eine einstweilige Verfügung soll entweder eine vorläufige Regelung treffen oder den Rechtsfrieden sichern; sie kommt nur bei Ansprüchen in Betracht, die nicht aus einer Geldforderung entspringen. Im Wege der einstweiligen Verfügung kann z.B. der Leasinggeber die Nutzung eines Leasingobjektes nach gekündigtem Leasingvertrag untersagen, wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt weiter nutzt und die Nutzung das Leasingobjekt gefährdet (Leasing).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Drittschuldnererklärung
Gläubigeranfechtung
Insolvenz
Insolvenzverfahren
Insolvenzverfahren, Beendigung
Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut
Massearmut
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Pfändung in Bankkonten
Pfändung von Geldforderungen
Pfändung von beweglichen Sachen
Pfändungspfandrecht
Sequestration
Vollstreckungstitel
Vorpfändung
Zwangsversteigerungsvermerk
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
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eingehend
einstweilige Verfügung
ausgehend