Bauzeitzinsen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zinsen, die von der Planungsphase bis zur Fertigstellung eines Projekts anfallen. Bei Bauvorhaben, die zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen, sind die Bauzeitzinsen im Regelfall sofort abzugsfähige Werbungskosten nach § 9 I 3 Nr. 1 EStG und können nicht den Herstellungskosten zugerechnet werden. Bei Investoren, die eine Bilanz erstellen, besteht ein Bilanzierungswahlrecht gem. § 255 III HGB, d.h. sie können die Bauzeitzinsen direkt als Aufwand verbuchen oder als Bestandteil der Herstellungskosten aktivieren und dann abschreiben. Dies kommt nur in Betracht, wenn die Bauzeitzinsen vom Veräußerer in Rechnung gestellt wurden, aber nicht bei eigenen Bauzeitzinsen.
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Barausschüttung eines Investmentfonds Bauherrenerlass Bauherrenmodell Bauzeitzinsen Besteuerung von Kreditinstituten Dividendenabschlag Erträge aus Investmentanteilen i. S. d. InvStG 2003 Investmentbesteuerung Kapitalertragsteuer-Bescheinigung Kapitalertragsteuer-Erstattung Kontokorrentzinsen Lagefinanzamt Nichtveranlagungs-Bescheinigung Nullcoupon-Anleihe, Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags Steuertermin Umsatzsteuer auf Anlagegold Umsatzsteuersysteme Vorsorgeaufwendungen Vorsorgepauschale Zwischengewinn
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