Lagefinanzamt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Lagefinanzamt ist zuständig für die gesonderte Feststellung nach § 180 AO für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten (§ 18 I Nr. 1 AO).
Vgl. auch Finanzbehörden.
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Interne Verweise
Barausschüttung eines Investmentfonds Bauherrenerlass Bauherrenmodell Bauzeitzinsen Besteuerung von Kreditinstituten Dividendenabschlag Erträge aus Investmentanteilen i. S. d. InvStG 2003 Investmentbesteuerung Kapitalertragsteuer-Bescheinigung Kapitalertragsteuer-Erstattung Kontokorrentzinsen Lagefinanzamt Nichtveranlagungs-Bescheinigung Nullcoupon-Anleihe, Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags Steuertermin Umsatzsteuer auf Anlagegold Umsatzsteuersysteme Vorsorgeaufwendungen Vorsorgepauschale Zwischengewinn
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