Dividendenabschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kursminderung bei Aktien nach Abtrennung des fälligen Dividendenscheins. Der Dividendenabschlag erfolgt i.d.R. am Börsentag nach der Hauptversammlung. Im amtlichen Kursblatt wird neben dem Kurs durch den Zusatz ex D (ohne Dividende) vermerkt, dass die Notierung sich ohne Dividende versteht.
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Barausschüttung eines Investmentfonds Bauherrenerlass Bauherrenmodell Bauzeitzinsen Besteuerung von Kreditinstituten Dividendenabschlag Erträge aus Investmentanteilen i. S. d. InvStG 2003 Investmentbesteuerung Kapitalertragsteuer-Bescheinigung Kapitalertragsteuer-Erstattung Kontokorrentzinsen Lagefinanzamt Nichtveranlagungs-Bescheinigung Nullcoupon-Anleihe, Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags Steuertermin Umsatzsteuer auf Anlagegold Umsatzsteuersysteme Vorsorgeaufwendungen Vorsorgepauschale Zwischengewinn
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