Vorsorgepauschale
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Durch die Neuregelung der Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherung ab 1.1.2010 wird die Vorsorgepauschale nur noch im Rahmen des Lohnsteuerabzugs (Lohnsteuer) berücksichtigt (§ 39b II 5 Nr. 3 EStG). Die Vorsorgepauschale setzt sich zusammen aus Teilbeträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, der jeweils dem Beitragsanteil eines pflichtversicherten Arbeitnehmers entspricht, sowie bei bestimmten Arbeitnehmern, die nicht der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung angehören, zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung, i.H.d. dem Arbeitgeber übermittelten Beitrags. Anzusetzen ist eine Mindest-Vorsorgepauschale nach § 39b II Nr. 2 S. 2 EStG von zwölf Prozent des Arbeitslohns, höchstens 1.900 Euro in den Steuerklassen I, II, IV, V, VI und höchstens 3.000 Euro in der Steuerklasse III.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Barausschüttung eines Investmentfonds Bauherrenerlass Bauherrenmodell Bauzeitzinsen Besteuerung von Kreditinstituten Dividendenabschlag Erträge aus Investmentanteilen i. S. d. InvStG 2003 Investmentbesteuerung Kapitalertragsteuer-Bescheinigung Kapitalertragsteuer-Erstattung Kontokorrentzinsen Lagefinanzamt Nichtveranlagungs-Bescheinigung Nullcoupon-Anleihe, Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags Steuertermin Umsatzsteuer auf Anlagegold Umsatzsteuersysteme Vorsorgeaufwendungen Vorsorgepauschale Zwischengewinn
eingehend
Vorsorgepauschale
ausgehend