Ex Dividende
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
exD, xD; Kurszusatz im amtlichen Kursblatt, der bei Aktien am Börsentag nach dem Beschluss der Hauptversammlung über die Ausschüttung der Dividende vermerkt wird, um zu verdeutlichen, dass die gezahlte Dividende (Dividendenabschlag) nicht mehr im Kurs enthalten ist und die Aktie von den Marktteilnehmern entsprechend bewertet wird.
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