Auszahlung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Abfluss von Zahlungsmitteln.
2. Devisenhandel: Bezeichnung für den Ort der Anschaffung einer gehandelten Devise, mitunter synonym für die Bezeichnung der gehandelten Währung verwendet. So bedeutet z.B. „Auszahlung London”, dass es sich bei der kontrahierten Währung um Pfund Sterling handelt und dass diese in London ausgezahlt, d.h. auf ein Konto des Käufers überwiesen werden. Benutzt werden hierfür nur die hauptsächlichen Bankplätze je Währung, für Pfund Sterling daher nur London.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Carry Trade Clearingpflicht Devisenbewirtschaftung Devisengeschäft Devisenhandel Devisenkassageschäft Devisenkassakurs Devisenoption Geldmarktgeschäfte Intervention am Devisenmarkt Interventionskurs Professional Client Sonderziehungsrecht (SZR) Swap Swap Spread Swapsatz Währungsrisiko Währungsswap fester Wechselkurs zentraler Kontrahent