Devisenkassageschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäft in fremder Währung (Devisengeschäfte), das innerhalb von zwei Arbeitstagen valutakompensiert zu erfüllen ist (Kassageschäft). Der Käufer muss innerhalb dieser Frist den Kaufpreis zahlen, der Verkäufer im Gegenzug die verkauften Devisen liefern.
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