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Devisenhandel

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Austauschvorgänge über finanzielle Mittel in mindestens einer Fremdwährung, also Kauf und Verkauf von Devisen, entweder im Austausch gegen die eigene Währung oder gegen eine Fremdwährung (Usancegeschäft). Trotz bestehender bankaufsichtsrechtlicher Regelungen ist der Devisenhandel kein Bankgeschäft i.S. des KWG. Der Handel findet vorwiegend statt per Telefon, per elektronisch gesteuerter Kommunikationssysteme (z.B. Reuters) und über Internetplattformen (z.B. 360T).

    2. Marktteilnehmer: Der weitaus größte Teil wird direkt zwischen Kreditinstituten i.S. des KWG abgewickelt. Handelsteilnehmer sind außerdem Zentralbanken und große Unternehmen außerhalb des Bankenbereichs. Die insgesamt überwiegenden Banken agieren entweder für eigene Rechnung, indem sie (Devisen-)Arbitrage betreiben, für Rechnung ihrer Kunden oder unabhängig von ihrem Kundengeschäft (Market Maker). Auf Anfrage nennen Letztere Kauf- bzw. Verkaufskurse (Geldkurs, Briefkurs), zu denen sie bereit sind, bestimmte Währungen zu handeln. Der Devisenhandel ist stark international geprägt, Geschäftsabschlüsse kommen überwiegend mit Banken im Ausland zustande, im besonderen Maße beim Handel von US-Dollar gegen Euro, der nahezu an allen internationalen Devisenhandelsplätzen rund um die Uhr stattfindet.

    3. Erfüllung: Gehandelt wird entweder per Kasse (DevisenkassageschäfteKassageschäfte) oder per Termin (DevisentermingeschäfteTermingeschäfte). Die Erfüllung erfolgt valutakompensiert; beim Kassageschäft spätestens am zweiten Geschäftstag nach dem Abschlusstag, beim Termingeschäft später als am zweiten Geschäftstag, nach Abschluss muss der Verkäufer die verkauften Devisen liefern und der Käufer den Kaufpreis entrichten. Termingeschäfte können in Form des Outrightgeschäftes (Outright, d.h. ohne Verbindung mit einem Kassageschäft) oder in Form des Swapgeschäftes (Verbindung eines Kassageschäftes mit einem gegenläufigen Termingeschäft) abgeschlossen werden.

    4. Handelspraxis: Besondere Bedeutung kommt am Devisenmarkt traditionell dem US-Dollar in seiner Eigenschaft als Leitwährung bzw. Vehikelwährung zu. Die am Devisenmarkt tätigen Banken quotieren in erster Linie Kauf- und Verkaufskurse ihrer jeweiligen nationalen Währung gegen US-Dollar. Der Handel der anderen Währungen findet vornehmlich durch Zwischenschaltung des US-Dollar — zunehmend auch des Euro  statt.

    5. Quotierung: Mehrheitlich werden Devisenkurse im Wege der sog. Preisnotierung quotiert. Dabei drücken die Kurse den Preis in der jeweiligen Währung für eine bestimmte Einheit (z.B. 1 oder 100) der Fremdwährung aus (z.B. 1 USD = 1,35 CHF, analog auch gegenüber dem Euro). Im Euroraum wie auch in Großbritannien und Irland wird anstelle dieser direkten Quotierung die indirekte Form der sog. Mengennotierung paktiziert. Hier gibt der Kurs an, wie viele Einheiten der fremden Währung einer Einheit der eigenen Währung entsprechen (z.B. 1,60 CHF = 1 Euro). Die meisten Kurse werden mit fünf signifikanten Ziffern quotiert (z.B. 1 Euro = 1,1175 USD). Im Handel unter Banken werden allerdings häufig nur die beiden letzten Ziffern genannt und die „Big Figure”, die Stellen vor den letzten beiden Ziffern, als bekannt vorausgesetzt. Im Terminhandel quotieren die Banken untereinander keine Devisenterminkurse, sondern Auf- und Abschläge (Reports bzw. Deports) zu den Devisenkassakursen (Swapsätze). Wie am Kassamarkt quotieren die Banken auch am Terminmarkt untereinander immer zugleich Ankauf- und Verkaufssätze (Swapgeschäfte). Die Terminkurse errechnen sich aus den Kassakursen und den Swapsätzen (Kassakurs + Aufschlag bzw. Kassakurs ./. Abschlag = Terminkurs).

    Vgl. auch Devisenhandel, Erfüllung, Devisenhandel, Handelspraxis, Devisenhandel, Terminhandel.

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