Sparkassen-Card
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kundenkarte der Sparkassen, die als Bedienungsmedium
a) zur Benutzung von Selbstbedienungsgeräten (z.B. Kontoauszugsdrucker, Kundenterminal),
b) zur Abholung von Geldbeträgen an Geldausgabeautomaten,
c) zur bargeldlosen Bezahlung an besonderen, dafür zugelassenen automatisierten Kassen (POS-Terminals) dient,
d) mit GeldKarte-Funktion und/oder
e) mit weiteren Zusatzausstattungen (z.B. Jugendschutzmerkmal, Fahrschein) ausgestattet ist.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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