POS-Terminal
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
elektronische Datenkasse in Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen. Sie besteht häufig aus einer Händler- und einer Kundeneinheit. Das POS-Terminal ist die technische Voraussetzung für die Entgegennahme bargeldloser Zahlungen mittels girocard-Karten (früher: ec-Karten), Kundenkarten von Kreditinstituten, Geldkarten oder Kreditkarten innerhalb des POS-Banking. Das POS-Terminal leitet sowohl die Authorisierungsanfragen zu den kartenemittierenden Instituten oder Institutionen weiter als auch die aus dem Vorgang erstellten Informationen der elektronischen Lastschrift.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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POS-Terminal
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eingehend
POS-Terminal
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