Geldausgabeautomat (GAA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geldausgabeautomaten können von Bankkunden benutzt werden, die von ihren Instituten (mit Anerkennung der Sonderbedingungen für den EC-Service) Girocards oder andere Bankkarten erhalten haben, die eine Benutzung der institutsübergreifenden Geldausgabeautomaten im nationalen wie im grenzüberschreitenden System ermöglichen.
Vgl. auch GAA-Pool.
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