Kapitalwertpapier
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wertpapier, das ein Recht auf laufende Erträge verbrieft. Dazu zählen Aktien, Anleihen (festverzinsliche (Wert-)Papiere) und Investmentanteile als sog. vetretbare Kapitalwertpapiere sowie sog. nicht vertretbare Kapitalwertpapiere wie z.B. Hypothekenbriefe.
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