Freihandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
autonome Gestaltung der Außenhandels-Beziehungen gemäß den Vorstellungen der privaten Wirtschaftsakteure. Das Leitbild liberaler Außenhandelspolitik stammt aus dem klassischen Liberalismus und entspricht der Grundidee von den Selbstregulierungskräften des Marktes. Gewisse Einschränkungen des Freihandels sind durch den Schutz der Binnenwirtschaft sowie durch vorrangige außerökonomische Interessen (z.B. nationale Sicherheit, Umwelt-, Gesundheitsschutz) gerechtfertigt. In größerem Umfang bedeuten sie jedoch wohlfahrtsmindernden Protektionismus. Die Konzeption des Freihandels liegt auch dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) (in Bezug auf Waren) sowie dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO) insgesamt zugrunde.
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