Freigrenze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betrag, der angibt, bis zu welcher Höhe die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt. Wird die Freigrenze überschritten, wird die Bemessungsgrundlage ohne Abzug besteuert. Bedeutsam bei Einkommensteuertarif, Solidaritätszuschlag, zu versteuerndem Einkommen.
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