Ersatzsicherheit im Kreditgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Ersatzformen für bankmäßige Kreditsicherheiten mit unterschiedlichem, meist geringerem Sicherungswert haben sich die Patronatserklärungen, Organschaftserklärungen sowie Negativerklärungen und Positiverklärungen herausgebildet. Als Ersatz für Kreditsicherheiten kommen u.U. auch der sog. Kommanditrevers und das Zurücktreten mit Forderungen infrage.
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