Kommanditrevers
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ersatzsicherheit im Kreditgeschäft, mit der ein Kommanditist die verbindliche Zusage gibt, seine Kommanditeinlage nicht zu vermindern, Gewinne nicht zu entnehmen und an die Kommanditgesellschaft (KG) gewährte Darlehen nicht zurückzufordern, solange Kreditforderungen bestehen. Der Kommanditrevers beinhaltet auch die Verpflichtung des Kommanditisten, eine Übertragung (Abtretung) oder Verpfändung seiner Kommanditeinlage und seines Darlehens an Dritte zu unterlassen. Der Kommanditrevers ist keine bankmäßige Kreditsicherheit. Er entbindet das Kreditinstitut nicht von der Pflicht, die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG zu verlangen.
Mindmap "Kommanditrevers"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankspesen
Bill of Exchange
Borrowing-Base-Finanzierung
Comfort Letter
Covenants
Debt-Equity-Swap
Full Recourse Financing
Haircut
Interbankenkredit
Kapitaldienstgrenze
Kreditfazilität
Kreditprovision
Kreditsicherheit
Non Recourse Financing
Personensicherheiten
Total Return Swap
dingliches Vorkaufsrecht
fiduziarische Sicherheiten
gezogener Wechsel
standardisierter Kredit
eingehend
Kommanditrevers
ausgehend