Kommanditist
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der Gläubigern dieser Personengesellschaft nur bis zur Höhe seiner Einlage und nicht darüber hinaus haftet (Haftung), wenn er diese geleistet hat (§ 171 I HGB).
Gegensatz: Komplementär.
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Muttergesellschaft Namensschuldverschreibung Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
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