Organschaftserklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ersatzsicherheit im Kreditgeschäft, bei der sich eine Obergesellschaft in einem Konzern verpflichtet, einen mit einer Untergesellschaft bestehenden Ergebnisübernahmevertrag nicht ohne Zustimmung der kreditgebenden Bank aufzulösen oder zu ändern. Die Bank hat der Untergesellschaft einen Kredit gewährt und will mit der Organschaftserklärung erreichen, dass etwaige Verluste der Organgesellschaft durch die Obergesellschaft ausgeglichen werden.
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Factoring, Funktionen des Factors
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
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