Positiverklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erklärung, welche die Verpflichtung beinhaltet, zukünftig eine Sicherheit für einen Kredit zu bestellen. Sie kann vom Kreditnehmer selbst oder von einem Dritten (z.B. in einem Konzern von einer Muttergesellschaft für das Tochterunternehmen) geleistet werden.
Vgl. auch Ersatzsicherheiten im Kreditgeschäft.
Gegensatz: Negativerklärung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode Aktiv-Passiv-Methode Avalkredit Credit Linked Notes CreditMetrics (CM) Darlehenskonto Deckungsregister Ertragswertmethode Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt Financial-Leasing Finanzierung Individualkredit Kapitalstruktur Kredit-Rating Operating-Leasing SCHUFA-Klausel Schuldscheindarlehen Sicherheitenpool Sicherungsschein Wholesale Banking
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