Zurücktreten mit Forderungen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für eine Ersatzsicherheit im Kreditgeschäft auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und einem Gläubiger des Kreditnehmers. In der Vereinbarung verpflichtet sich der Gläubiger des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditinstitut, seine Forderung gegen den Kreditnehmer erst nach Befriedigung der Forderungen des Kreditinstituts geltend zu machen. Das Kreditinstitut erwirbt einen schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch (Schuldrecht). Die Erklärung über das Zurücktreten mit Forderungen ist keine bankmäßige Kreditsicherheit. Sie entbindet das Kreditinstitut nicht von der Pflicht, die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG zu verlangen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode Aktiv-Passiv-Methode Ausschließlichkeitserklärung Avalkredit CIRR-Kredite Credit Linked Notes CreditMetrics (CM) Darlehenskonto Ertragswertmethode Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt Financial-Leasing Finanzierung Individualkredit Kapitalstruktur Kredit-Rating Operating-Leasing SCHUFA-Klausel Schuldscheindarlehen Sicherheitenpool Wholesale Banking
eingehend
Zurücktreten mit Forderungen
ausgehend
eingehend
Zurücktreten mit Forderungen
ausgehend