Basiskonvergenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konvergenz; Tendenz bei Futures, dass sich bis zur Fälligkeit des Kontraktes Kassakurs und Futurekurs wegen sonst gegebener Arbitragemöglichkeiten aufeinander zu bewegen, bis sie am Fälligkeitstag nahezu identisch sind. Vor Fälligkeit werden Futures i.d.R. entweder mit einem Abschlag oder Aufschlag vom Kassakurs gehandelt.
Vgl. auch Carry Basis, Basisrisiko, Basis.
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