Bankauskunft, Pflichten des auskunftgebenden Kreditinstituts
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erhalten Kreditinstitute ein Auskunftsersuchen, muss die Antwort wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen. Geprüft werden muss zuvor das berechtigte Interesse an der gewünschten Auskunft. Anfragen, die auf ein Gesetz gestützt sind, müssen nach formalen und offensichtlichen materiellen Rechtsfehlern geprüft werden. Zu wahren ist in jedem Fall der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, was auf eine Abwägung der Geheimhaltungsinteressen der Bank mit den Interessen der anfragenden Person hinausläuft. Auskünfte auf Anfragen Dritter, die nicht auf gesetzliche Grundlagen gestützt sind, setzen die Zustimmung des Kunden voraus (Nr. 2 III AGB Banken/AGB Postbank 2018, Nr. 3 II AGB Sparkassen 2018).
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