kongruente Deckung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grund für nach § 130 InsO anfechtbare Rechtshandlung (Insolvenzanfechtung), die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, wenn sie in bestimmtem Zeitraum vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und der Schuldner mit Kenntnis des Gläubigers zahlungsunfähig war oder nach dem Eröffnungsantrag mit Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit oder dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist. Kongruente Deckung gilt nicht bei Margensicherheit nach § 130 I 2 InsO (i.V.m. § 1 XVII KWG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Drittschuldnererklärung Insolvenz Insolvenzverfahren, Beendigung Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut Insolvenzverwalter Massearmut Masseverbindlichkeiten Pfändung in Bankkonten Pfändung von Geldforderungen Pfändung von beweglichen Sachen Pfändungspfandrecht Sequestration Vollstreckungstitel Vorpfändung Zwangsversteigerungsvermerk Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung, Verfahren geringstes Gebot inkongruente Deckung kongruente Deckung
eingehend
kongruente Deckung
ausgehend
eingehend
kongruente Deckung
ausgehend