Schiffsbauwerk
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auf einer Schiffswerft im Bau befindliches Schiff (§ 76 SchRG (Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken – SchRG i.d.F. vom 21.1.2013 (BGBl. I S. 91)). Das Schiffsbauwerk wird als bewegliche Sache behandelt und kann in ein Schiffsbauregister (§§ 76 ff. SchRG; §§ 65 ff. SchRegO (Schiffsregisterordnung – SchRegO i.d.F. vom 5.7.2017 (BGBl. I S. 2208)); Schiffsregister) eingetragen werden; insoweit erfolgt dann eine ähnliche Behandlung wie bei Grundstücken, wenn zugleich eine Schiffshypothek an dem Schiffsbauwerk eingetragen wird oder die Zwangsversteigerung des Schiffsbauwerks beantragt ist.
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Interne Verweise
Ablader Ausflaggung Befrachter Dotationskapital Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR) Offenmarktgeschäfte des ESZB Offenmarktpapier Schiff Schiffsbankgesetz Schiffsbauwerk Schiffsfinanzierung Schiffspart Schiffsrechtegesetz (SchRG) Schnelltender Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren Tenderzins Tonnagesteuer Wertpapierpensionsgeschäfte bilaterale Geschäfte unverzinsliche Schatzanweisung
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