Umlageverordnung (UmlVKF)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Umlageverordnung (UmlVKF) war die Kurzbezeichnung für die vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) gemäß § 51 I 3, 4 KWG (a.F.) erlassene Verordnung über die Umlegung der Kosten des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (Umlage-Verordnung Kredit- und Finanzdienstleistungswesen – UmlVKF) vom 8.3.1999 (BGBl. I S. 314). Nach dieser Rechtsverordnung wurden 90 Prozent der dem Bund durch die Errichtung und Tätigkeit des BAKred entstandenen Kosten auf die einzelnen Kreditinstitute i.S. des KWG und Finanzdienstleistungsinstitute i.S. des KWG umgelegt. Die UmlVKF wurde durch § 14 der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAGKostV) vom 29.2.2002 (BGBl. I S. 1504, 1847) mit Wirkung zum 1.5.2002 aufgehoben, war aber auf die Umlagejahre 1999 bis 2001 und auch auf den Abrechnungszeitraum 2002 bis zum 30.4.2002 weiter anzuwenden.