Sperrliste/Sperrdatei
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
enthält im Geschäft mit Kreditkarte und Debitkarte diejenigen Karten(nummern), die z.B. durch Diebstahl abhanden gekommen sind oder bei denen der Karteninhaber als zahlungsunfähig gemeldet worden ist. Die Sperrliste wird von den Kartenanbietern regelmäßig aktualisiert und den Vertragsunternehmen zur Verfügung gestellt. Der Händler bzw. Dienstleister hat seinerseits vor jedem elektronischen Zahlungsvorgang die Sperrliste daraufhin zu überprüfen, ob die vorgelegte Karte in der Sperrliste enthalten ist. Unterlässt er die Prüfung, wird keine Zahlungsgarantie durch den Kartenemittenten übernommen. Bei POS-Banking wird bei der Online-Autorisierung die Sperrliste automatisch abgefragt und Karte und Zahlungsbetrag werden überprüft.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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