Zitierfähige Version
Sperrliste/Sperrdatei
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
enthält im Geschäft mit Kreditkarte und Debitkarte diejenigen Karten(nummern), die z.B. durch Diebstahl abhanden gekommen sind oder bei denen der Karteninhaber als zahlungsunfähig gemeldet worden ist. Die Sperrliste wird von den Kartenanbietern regelmäßig aktualisiert und den Vertragsunternehmen zur Verfügung gestellt. Der Händler bzw. Dienstleister hat seinerseits vor jedem elektronischen Zahlungsvorgang die Sperrliste daraufhin zu überprüfen, ob die vorgelegte Karte in der Sperrliste enthalten ist. Unterlässt er die Prüfung, wird keine Zahlungsgarantie durch den Kartenemittenten übernommen. Bei POS-Banking wird bei der Online-Autorisierung die Sperrliste automatisch abgefragt und Karte und Zahlungsbetrag werden überprüft.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon