Signaturprüfschlüssel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
elektronische Daten wie öffentliche kryptographische Schlüssel, die zur Überprüfung einer elektronischen Signatur (digitale Unterschrift) verwendet werden (§ 2 Nr. 5 SigG 2001). In der Neuregelung durch EU-Verordnung Nr. 910/2014 wird diese Bezeichnung nicht mehr verwendet; stattdessen wird von "Validierungsdaten" gesprochen (Art. 3 Nr. 40 des EU-Rechtsakts), wobei Validierung den Prozess der Überprüfung und Bestätigung der Gültigkeit einer elektronischen Signatur (Art. 3 Nr. 10 ff.) oder eines elektronischen Siegels (Art. 3 Nr. 25 ff.) meint (Art. 3 Nr. 41 der EU-Verordnung).
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