Immobiliarsicherheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sachsicherheit (Realsicherheit), die sich auf unbewegliche Sachen (Immobilien, Grundstücke) bezieht. I.e.S. zählen dazu die Grundpfandrechte, i.w.S. auch die Vormerkung, soweit es bei vorzeitiger Valutierung des Kredits um die Besicherung eines künftigen, erst noch im Grundbuch einzutragenden Grundpfandrechts geht.
Gegensatz: Mobiliarsicherheit.
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