Immobiliarsicherheit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sachsicherheit (Realsicherheit), die sich auf unbewegliche Sachen (Immobilien, Grundstücke) bezieht. I.e.S. zählen dazu die Grundpfandrechte, i.w.S. auch die Vormerkung, soweit es bei vorzeitiger Valutierung des Kredits um die Besicherung eines künftigen, erst noch im Grundbuch einzutragenden Grundpfandrechts geht.
Gegensatz: Mobiliarsicherheit.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Ausschließlichkeitserklärung
Avalkredit
CIRR-Kredite
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Sale-and-Lease-Back
Schuldscheindarlehen
Wholesale Banking
eingehend
Immobiliarsicherheit
ausgehend
eingehend
Immobiliarsicherheit
ausgehend