Mobiliarsicherheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sachsicherheit (Realsicherheit), die sich auf bewegliche Sachen (Mobilien) bezieht. Dazu zählen insbesondere das Mobiliarpfandrecht (Pfandrecht an beweglichen Sachen, §§ 1204 ff. BGB) und die Sicherungsübereignung (§§ 929, 930, 868 BGB).
Gegensatz: Immobiliarsicherheit.
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Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Erbbaugrundbuch Faustpfandrecht Formvorschriften Gesamthandsgemeinschaft Gesamthandsvermögen Nachlasskonto Raumsicherungsübereignung Recht Sachen Stiftung des bürgerlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Treuhand Unternehmensrechtsformen Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers Vertrag bewegliche Sachen gesetzlicher Vertreter wesentliche Bestandteile öffentliche Beglaubigung
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