Mobiliarsicherheit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sachsicherheit (Realsicherheit), die sich auf bewegliche Sachen (Mobilien) bezieht. Dazu zählen insbesondere das Mobiliarpfandrecht (Pfandrecht an beweglichen Sachen, §§ 1204 ff. BGB) und die Sicherungsübereignung (§§ 929, 930, 868 BGB).
Gegensatz: Immobiliarsicherheit.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Erbbaugrundbuch
Faustpfandrecht
Formvorschriften
Gesamthandsgemeinschaft
Gesamthandsvermögen
Globalzession
Nachlasskonto
Raumsicherungsübereignung
Recht
Sachen
Stiftung des öffentlichen Rechts
Treuhand
Unternehmensrechtsformen
Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers
Vertrag zu Lasten Dritter
bewegliche Sachen
gesetzlicher Vertreter
wesentliche Bestandteile
öffentliche Beglaubigung
eingehend
Mobiliarsicherheit
ausgehend
eingehend
Mobiliarsicherheit
ausgehend