Mobiliarsicherheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sachsicherheit (Realsicherheit), die sich auf bewegliche Sachen (Mobilien) bezieht. Dazu zählen insbesondere das Mobiliarpfandrecht (Pfandrecht an beweglichen Sachen, §§ 1204 ff. BGB) und die Sicherungsübereignung (§§ 929, 930, 868 BGB).
Gegensatz: Immobiliarsicherheit.
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