Mobiliarpfandrecht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pfandrecht an einer beweglichen Sache, das entweder durch Verpfändungs-Vertrag (Vertragspfandrecht, Faustpfandrecht; vgl. §§ 1204 ff. BGB) oder durch Gesetz (gesetzliches Pfandrecht, § 1257 BGB) entsteht.
Sonderfall: Registerpfandrecht an Luftfahrzeugen.
Gegensatz: Grundpfandrecht.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Erbbaugrundbuch Faustpfandrecht Formvorschriften Gesamthandsgemeinschaft Gesamthandsvermögen Nachlasskonto Raumsicherungsübereignung Recht Sachen Stiftung des bürgerlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Treuhand Unternehmensrechtsformen Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers Vertrag bewegliche Sachen gesetzlicher Vertreter wesentliche Bestandteile öffentliche Beglaubigung
eingehend
Mobiliarpfandrecht
ausgehend