Haftungskapital
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. i.w.S. Bezeichnung für das Verlustauffangpotenzial eines Unternehmens unter besonderer Betonung der Haftungs- bzw. Garantiefunktion ausgehend von seinem Eigenkapital (Garantiekapital, Risikokapital).
2. Bankaufsichtsrechtlich geprägte Bezeichnung auch für das haftende Eigenkapital der Kreditinstitute als Summe von Kernkapital und Ergänzungskapital.
3. In bilanzieller Abgrenzung auch für die Summe aus Nominalkapital, Jahresergebnis und Rücklagen gebraucht.
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Interne Verweise
Eigenkapital Einheitsbilanz Einzelbewertungsprinzip Einzelwertberichtigung Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Ertrag Eventualverbindlichkeit Feststellung des Jahresabschlusses Finanzanlagevermögen Finanzergebnis Geschäftsergebnis Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute Going-Concern-Prinzip Grundstücke und Gebäude Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Handelsbuch Handelsergebnis Herstellungskosten gemildertes Niederstwertprinzip
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