Aufsichtsratsteuer
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
untechnischer Begriff für die einkommensteuerliche Erhebung (Einkommensteuer) für Aufsichtsratsvergütungen, welche an Mitglieder dieses Organs einer Gesellschaft gezahlt werden, die beschränkt Steuerpflichtige sind. Die Steuer beträgt 30 Prozent der Bruttovergütungen und wird im Wege des Steuerabzugs erhoben (§ 50a I Nr. 4, II, III EStG). Damit ist die deutsche Einkommensteuerschuld abgegolten (§ 50 II 1 EStG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgaben Abgabenordnung (AO) Außensteuergesetz (AStG) Betriebsaufspaltung Betriebsstätte Doppelbesteuerung Doppelbesteuerungsabkommen Drittorganschaft Finanzgerichtsbarkeit Gemeinschaftssteuern Kontrollmitteilung Quellensteuer nach der EU-Zinsrichtlinie Steuerordnungswidrigkeiten Steuersparmodelle Steuerstundung Zoll Zwei-Konten-Modell anrechenbare Kapitalertragsteuer steuerliche Rechtsbehelfsverfahren steuerrechtliche Verwaltungsanweisungen
eingehend
Aufsichtsratsteuer
ausgehend
eingehend
Aufsichtsratsteuer
ausgehend