Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Aufsichtsratsteuer vom 20.11.2018 - 12:11

Aufsichtsratsteuer

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    untechnischer Begriff für die einkommensteuerliche Erhebung (Einkommensteuer) für Aufsichtsratsvergütungen, welche an Mitglieder dieses Organs einer Gesellschaft gezahlt werden, die beschränkt Steuerpflichtige sind. Die Steuer beträgt 30 Prozent der Bruttovergütungen und wird im Wege des Steuerabzugs erhoben (§ 50a I Nr. 4, II, III EStG). Damit ist die deutsche Einkommensteuerschuld abgegolten (§ 50 II 1 EStG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com