Verlustberücksichtigung, gewerbesteuerliche
Negative Gewerbeerträge eines Gewerbebetriebs können (außer bei Organschaft) nicht mit positiven Gewerbeerträgen eines anderen Gewerbebetriebs ausgeglichen werden. Somit bleibt nur die interperiodische Verlustberücksichtigung in Form eines Gewerbeverlustvortrags (§ 10a GewStG)....
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Bankrecht (Bankrelevantes Steuerrecht)